Entsprechend unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung vertreten wir Sie gegenüber sämtlichen Sozialleistungsträgern.
Wir beraten Sie zu Fragen bei Behinderung und Schwerbehinderung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Pflegegraden und Verletztengeld sowie zu Rentenfragen bei Erwerbsminderung oder Alter.
Sie sind bereits längere Zeit im Krankengeldbezug und wissen nicht wie es nun weitergeht?
Gerade zum Ende des zeitlich begrenzten Anspruchs aus der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich die Frage, wie die finanzielle Absicherung trotz bestehender Erkrankung weiterlaufen soll. Hier gilt es unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes einen Zukunftsplan zu entwickeln, der sie bestmöglich auffängt.
Wir helfen bei Themen wie einer bevorstehenden medizinischen oder beruflichen Rehabilitation,
Arbeitslosengeld I und Erwerbsminderungsrente sowie Altersrente.
Paragraphendschungel, dabei bin ich schwer krank!
Häufig wird man dann, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann mit Anträgen und komplizierten Fragestellungen konfrontiert. Gerade im Sozialrecht greifen vielen Entscheidungen ineinander und Hilfen bauen aufeinander auf. Ob Sie sich für eine stufenweise Wiedereingliederung oder eine Erwerbsminderungsrente entscheiden, hängt nicht nur von Ihrem individuellen Gesundheitszustand ab, sondern insbesondere auch von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wir beraten Sie gern individuell und persönlich und stehen als starker Partner an Ihrer Seite.
Einen Schwerpunkt unserer Verfahren macht das Schwerbehindertenrecht aus.
Mit dem Ziel Nachteile wegen bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen auszugleichen, besteht die Möglichkeit vielfältige Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Daran geknüpft ist zunächst die behördliche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Hierbei unterstützen wir sie bereits ab Antragstellung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Grad der Behinderung (GdB), Heilungsbewährung, Anhörung- und Nachprüfungsverfahren und Merkzeichen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch? Kontaktieren Sie uns noch heute!
Tel.: 0234 54 50 83 80
kanzlei@anwaelte-bochum.de Mo – Do 09:00-17:00 & Fr 09:00 – 13:00