Ja, das Verhalten auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen – selbst dann, wenn es sich um ein langjährig beschäftigtes Betriebsratsmitglied handelt. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat klargestellt, dass eine betriebliche Weihnachtsfeier trotz freiwilliger Teilnahme eine betriebliche Veranstaltung ist. Verhält sich ein Arbeitnehmer dort pflichtwidrig, insbesondere durch einen tätlichen Angriff auf einen Kollegen, liegt...
Macht der Arbeitgeber den anwesenden Mitarbeitern einer Weihnachtsfeier ein Geschenk, um sie auch künftig zur Teilnahme an weiteren Feiern zu motivieren, ist er nicht verpflichtet, alle Beschäftigten gleichzubehandeln. So entschied das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2013.Damals erhielten die teilnehmenden Mitarbeiter jeweils ein iPad mini als Geschenk.Damit wollte der Arbeitgeber die Teilnahme an der Weihnachtsfeier attraktiver...
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob eine betriebliche Weihnachtsfeier stattfindet. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier überhaupt durchführt. Wird jedoch eine Weihnachtsfeier angeboten, hat der Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes das Recht, daran teilzunehmen. Ein Ausschluss einzelner Personen ist nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein privater Streit zwischen...