Grundsätzlich nicht. Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird Es gibt ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht Es gibt eine Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld Es besteht eine betriebliche Übung: Der Arbeitgeber...