Unter Arbeit auf Abruf versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu leisten hat. Der Arbeitnehmer arbeitet je nach betrieblichem Bedarf, wird also nur dann zur Arbeit eingeteilt, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Abrufarbeit ist eine Form der Teilzeitarbeit und in §12 TzBfG geregelt. Dabei wird im Arbeitsvertrag meistens...